Ole Plambeck: Inflationsausgleich in der Einkommensteuer ist ein wichtiger Entlastungsbaustein

Original-Rede aus dem Landtag Schleswig-Holstein vom 28. September 2022

Als CDU unterstützen wir gerne Maßnahmen zum Inflationsausgleich. Gerade in
diesen Zeiten, mit Inflationsraten zwischen 7,3 Prozent und 7,9 Prozent seit März
dieses Jahres, die darlegen, dass Bürgerinnen und Bürger und auch Unternehmen
mit erheblichen Preissteigerungen zu kämpfen haben und damit enorm belastet sind,
ist eine schnelle Entlastung auch bei der Steuer wichtig. Ein höherer und schnellerer
Inflationsausgleich in der Einkommensteuer ist daher ein wichtiger
Entlastungsbaustein. Zumal der Staat durch die Inflation auch mit Mehreinnahmen
rechnen kann. Dabei möchte ich aber Klarstellen, das der Inflationsausgleich in der
Einkommensteuer keine neue Erfindung ist, sondern es diesen bereits gibt. Denn
bereits heute wird in regelmäßigen Abständen, der Tarif, der Grundfreibetrag, aber
auch der Kinderfreibetrag und damit auch das Kindergeld angepasst. Natürlich
decken die bisherigen Anpassungen nicht die enorm hohe Inflation aus, wie wir sie
derzeit erleben. Daher ist es richtig, darüber zu diskutieren.

Diskutiert wurde bereits letzte Woche im Bundestag dazu. Denn der
Bundesfinanzminister hatte so ein Gesetzentwurf eingebracht.

So ein Gesetzentwurf ist grundsätzlich richtig. Denn er ist ein Beitrag, die Belastung
der Bürgerinnen und Bürger über die Lohn- und Einkommensteuer zu verringern. Das
Problem ist nur, dass der Gesetzentwurf erst ab 2023 gelten soll und damit die jetzt
benötigte Hilfe viel später kommen würde, als sie gebraucht wird.

Aber vor allem braucht die FDP jetzt Hilfe, dieses Projekt im Bund umzusetzen, weil
die Olaf-Scholz-SPD zu dem Thema gar keine Meinung hat und die Grünen dieses
Gesetz eigentlich gar nicht haben wollen, weil sie sich eine Entlastung vor allem für
kleinere Einkommen vorstellen.

Die Ampel auf Bundesebene ist sich wieder uneinig und die FDP schreit jetzt nach
Hilfe.

Mit dem Antrag der FDP-Fraktion in diesem Hause, wird nun um Einsatz unserer
Landesregierung für Unterstützung zu diesem Gesetzentwurf gebeten.

Denn auf Bundesebene scheint es derzeit wohl wenig Einigung über den Weg einer richtigen Entlastung zu geben.

Wichtig ist, dass dieses Thema des Inflationsausgleichs in der Einkommensteuer im
Kontext einer vernünftigen Gesamtentlastung zu bewerten ist.
Deswegen schlagen wir vor, diesen Antrag in den Finanzausschuss zu überweisen.

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