Wir machen Klimaschutz zum Mitmachen – Jetzt Förderung beantragen!

Die 4 CDU Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Segeberg: (vlnr.) , Sönke Siebke, Ole Plambeck, Katja Rathje-Hoffmann und Patrick Pender.

Wir machen Klimaschutz zum Mitmachen – Jetzt Förderung beantragen!

Zum heutigen (16.01.2023) Antragsstart des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ erklären die vier Segeberger CDU-Landtagsabgeordneten Katja Rathje-Hoffmann, Sönke Siebke, Patrick Pender und Ole Plambeck:

„Wir machen mit unserer schwarz-grünen Koalition Klimaschutz zum Mitmachen und nehmen die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner bei der Bewältigung dieser großen Herausforderung ganz aktiv mit. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann auch zu Hause einen ganz konkreten Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien und damit zum Klimaschutz leisten. Dieses Engagement wollen wir nutzen und auf unserem Weg zum ersten klimaneutralen Industrieland ganz gezielt fördern. Dazu können ab heute Anträge für das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger gestellt werden“, so die vier Segeberger CDU-Landtagsabgeordneten.

Mit dem Förderprogramm sollen Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins finanziell unterstützt werden, Haushalte von fossilen Energieträgern auf erneuerbare umzustellen. Mit dem neuen Programm können PV-Balkonanlagen, aber auch nicht-fossile Heizungssysteme wie beispielsweise Wärmepumpen, Solarkollektoranlagen oder ein Anschluss an ein Wärmenetz gefördert werden.

„Das neue Förderprogramm ist eine sehr gute und wichtige Unterstützung. Solche Instrumente und Maßnahmen brauchen wir, um die Klimawende in die Privathaushalte zu bringen! Als schwarz-grüne Koalition stellen wir damit gezielt Mittel für den Klimaschutz im Privaten zur Verfügung“, so die CDU-Landtagsabgeordneten weiter.

Konkret können Wärmepumpen mit bis zu 2.000 Euro, Solarkollektoranlagen mit bis zu 900 Euro, Biomasseheizungen mit bis zu 900 Euro und der Anschluss an ein Wärmenetz mit bis zu 500 Euro gefördert werden. Dabei sind maximal 50 Prozent der Gesamtkosten jeweils förderfähig. Antragsberechtigt sind dabei natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein.

Die Beantragung erfolgt dabei ausschließlich über die Webseite des Förderprogramms auf dem Serviceportal des Landes:

https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal

Für Fragen und Antworten zum neuen Förderprogramm hat die Landesregierung auch ein FAQ erstellt:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/klimaschutz/klimaschutz_node.html

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