Keine Enteignung von Wohnraum, sondern Rahmenbedingungen verbessern!

Zu den aktuellen Diskussionen um Enteignungen von Wohnraum erklärt der Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Segberg-West und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ole-Christopher Plambeck:

Die Vorschläge des Bundesvorsitzenden der Grünen Robert Habeck große Wohnungsunternehmen zu enteignen, lehne ich klar ab. Denn durch eine Enteignung müssten Milliarden an Entschädigungen gezahlt werden, die keine einzige neue Wohnung schafft. Zudem hätte ein Enteignungsverfahren einen jahrelangen Rechtsstreit zur Folge“, ist sich Plambeck sicher.

Die Schaffung von neuem Wohnraum muss der Weg sein, um für Preisstabilität zu sorgen. Hierfür müssen Anreize für Inverstitionen geschaffen und bürokratische Hürden abgebaut werden. In den Jahren  2019 bis 2022 investiert das Land 788 Millionen Euro in die soziale Wohnraumförderung und ermöglicht damit die Förderung von rund 6.400 Mietwohnungen im Land“, erklärt Plambeck.

Um das Bauen von Wohnungen attraktiver zu machen, müssen aber weitere Hemmnisse abgebaut werden. Denn nur Bauen schafft neuen Wohnraum. Daher wird die Abschaffung der Mietpreisbremse und das Auslaufen der Kappungsgrenze zum 30.11.2019 umgesetzt. Die Mietpreisebremse gilt derzeit in Schleswig-Holstein in nur wenigen Orten, wie  Barsbüttel, Glinde, Halstenbek, Hörnum, Kampen, Kiel, List, Norderstedt, Sylt, Wenningstedt-Braderup, Wentorf bei Hamburg und Wyk auf Föhr. Vor Ort verfehlt sie aber ihre Wirkung. Sie hat kaum eine Wohnung günstiger gemacht, sondern macht das Investieren in Wohnraum sogar unattraktiv‘“, ist Plambeck überzeugt.

Dort, wo das Land selbst aktiv dazu beitragen kann, den Wohnungsbau zu erleichtern, wollen wir dies auch tun. Dies gilt u.a. für die Änderung der Landesbauordnung. Hier wollen wir bestehende Potentiale, z.B. im Rahmen der Aufstockung bestehender Gebäude, besser nutzen.

Wir setzen auf ein Bündel von Maßnahmen, die gemeinsam wirken.
Der Landesentwicklungsplan wird fortgeschrieben, sodass wir mehr Bauland schaffen können, wir wollen Eigentumsbildung und Mietwohnungsbau fördern und wir sollten uns auf Bundesebene ebenfalls für erforderliche Maßnahmen einsetzen. Hierzu gehört für mich insbesondere auch eine praxistauglichere Ausgestaltung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, um härter gegen schwarze Schafe unter den Vermietern vorgehen zu können.

Das sind konkrete Maßnahmen, die die Schaffung von dringend benötigten neuen Wohnraum vorantreiben“, ist Plambeck abschließend überzeugt.

 

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